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Politisches System / Baurecht

Posté le 06.03.2009 15:14
Ich bin Student an der Berner Fachhochschule für Architektur in der Vertiefungsrichtung Management. Für unser aktuelles Projekt (Regionentwicklung „Gletsch“, sprich Oberwallis, Haslital, Andermatt) bin ich auf der Suche nach Informationen zum allgemeinen politischen System im Wallis (Zusammenhang zwischen Gemeinderäten, Gemeinden, Grossrat, Oberwallis/Unterwallis). Haben Sie hier eine Buchempfehlung für mich oder noch besser eine Website oder ein digitales Dokument? Zudem suche ich Informationen zum Baurecht im Kanton allgemein, insbesondere aber für Regionen über 1000m; Ich könnte mir gut vorstellen, dass hier andere Regeln gelten als bei uns im Flachland.

Ich Danke Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen und verbleibe mit freundlichen Grüssen

Guten Tag,

Sie finden auf folgenden Internetseiten allgemeine Informationen zum politischen System des Kantons Wallis:

Und in Buchform eine Übersicht über die Aufgabenteilung zwischen Bund, Kanton und Gemeinden:

Schweiz in Sicht : Demokratie - Politik - Institutionen
Zürcher Lehrmittelverlag, 2006

Die gesetzlichen Grundlagen zu den Behörden des Kantons finden Sie auf der Internetseite des Kantons unter folgendem Link: http://www.vs.ch/Navig/navig.asp?MenuID=4489&Language=de&RefMenuID=0&RefServiceID=0

 

In Sachen Baurecht im Kanton Wallis verweise ich Sie auf die kantonale Gesetzgebung, insbesondere auf das Baugesetz, das in Artikel 2 festhält:

Art. 2 Zuständigkeit
1 Zuständige Behörden im öffentlichen Baurecht sind:
1. der Gemeinderat für Bauvorhaben innerhalb der Bauzonen sowie der Maiensäss-, Weiler- und Erhaltungszonen.
Als Bauzonen im Sinne dieses Gesetzes gelten:
a) Wohnzonen;
b) Kernzonen;
c) Gewerbezonen;
d) Industriezonen;
e) Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen;
f) Zonen für Sport und Erholung innerhalb des Perimeters der Bauzonen oder direkt an diesem angeschlossen, wenn sie eine Gesamtfläche von 3 ha nicht überschreiten.
2. die Kantonale Baukommission für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen. Das sind namentlich Bauvorhaben:
a) die eine Ausnahme im Sinne von Artikel 24 RPG und Artikel 31 des vorliegenden Gesetzes beanspruchen;
b) in den Landwirtschaftszonen;
c) in den Schutzzonen;
d) in den Zonen für Materialabbau und Deponien;
e) in den geschützten Landwirtschaftszonen;
f) in den übrigen Zonen für Sport und Erholung (beispielsweise Skipisten, Golfplätze usw.);
g) innerhalb des Waldareals und weiteren Nutzungszonen.
2 Die kantonale Baukommission ist ebenfalls zuständig für Bauvorhaben, bei denen die Gemeinde Bauherrin oder Partei ist.
3 Aufgehoben

 

Den gesamten Wortlaut des Baugesetzes finden Sie hier : http://www.vs.ch/Navig/navig.asp?MenuID=4626&RefMenuID=0&RefServiceID=0.

Besuchen Sie auch die dem Thema Umwelt und Bauen gewidmeten Internetseiten der kantonalen Verwaltung: http://www.vs.ch/Navig/navig.asp?MenuID=12869&RefMenuID=0&RefServiceID=0.

Neben dem kantonalen Baugesetz verfügt jede Gemeinde über ein Baureglement, das Sie normalerweise auf der Internetseite der jeweilige Gemeinde finden. Die Siedlung Gletsch gehört zur politischen Gemeinde Obergoms.

 

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben einige nützliche Informationen geliefert zu haben.

Mit freundlichem Gruss

Die Mediathek Wallis

 

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